Ziele erreichen auch ohne Macht?

Eine gute Bürgermeisterin fühlt sich für alles verantwortlich, was die Menschen bewegt. Aber die meisten Bereiche liegen im Aufgabengebiet anderer. Eine Einmischung würde zu Konflikten führen – „uff pälzisch: Des geht Dich gar nix ah!“

Auch eine Bürgermeisterin ist keine Superheldin und kann nicht allein entscheiden.

< Grenzen einer Verbandsbürgermeisterin >

Alle Interessen der Bürgerinnen und Bürger sind ernst zu nehmen. Wenn eine Frage außerhalb des Aufgabenbereichs einer Amtsperson liegt, kann erwartet werden, dass zumindest die richtigen Ansprechpartner gefunden werden, mögliche Unterstützung bei Problemen geleistet wird und sich die Bürgermeisterin für eine Lösungsfindung einsetzt oder hilft, wenn es irgendwo klemmt.

Im eigenen Garten kann man weitgehend tun und lassen was man möchte, in anderen Gärten vielleicht „Tipps geben“. Genauso gibt es Grenzen für Bürgermeisterinnen, die zu beachten sind. Hier möchte ich darüber informieren, für was die Verbandsgemeinde zuständig ist und, bei ein paar gern genannten Themen, für was nicht. Auch weil sich einige fragen, warum wichtige Themenpunkte hier nicht beschrieben werden.

< Wo die Verbandsgemeinde zuständig ist >

Im Verwaltungsgliederungsplan der Verwaltung sind die derzeitigen Zuständigkeiten unter Hermann Bohrer beschrieben, zusammengefasst dargestellt in einem Organigramm.

Es gibt drei Geschäftsbereiche, die geleitet werden durch den Verbandsbürgermeister, den ersten Beigeordneten (hauptamtlich) und durch einen Beigeordneten (ehrenamtlich).

Geschäftsbereich 1

  • Organisation (ohne Schulen und Sportstätten)
    Betrifft: Büroleitung, Planung, Grundsatzanglegenheiten, Bekanntmachungen, IT, Personalverwaltung, Ortsrecht, Servicestellen für die Ortsgemeinden, Bürgerhäuser, Vermögensverwaltung, Wahlen, Pressearbeit, Fremdenverkehr, Partnergemeinden, etc.
  • Bauverwaltung und öffentliche Einrichtungen
    Betrifft: Bauverwaltung, Hoch- und Tiefbau, Gewässerbau, Bauhof, Öffentliche Einrichtungen, Mitwirkung bei Ausschreibungen, Kataster, Planungen zu Klima- und Umweltschutz
  • Finanzen
    Betrifft: Haushalt, Finanzausgleich, Abgaben, Grundsatzangelegenheiten, Kostenmanagement, Liegenschaften und Forsten, Kasse, Abrechnung Bauhof
  • Verbandsgemeindewerke (Wasser- und Abwasser)
    Betrifft: Organisatorisches, Kaufmännisches, Technisches, INTERREG-Projekte mit Frankreich

Geschäftsbereich 2

  • Bürgerdienste
    Betrifft: Service* (siehe unten), Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Brand-, Zivil und Katastrophenschutz, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftspflege, Generationen, Seniorenbeirat, Soziales und Sozialversicherung

Geschäftsbereich 3

  • Schulen
    Betrifft: Grundschulen (nicht zuständig für Realschule plus, Integrierte Gesamtschule, Gymnasium, Berufsbildende Schule)

*Service
Betrifft: Melderecht, Passwesen, Anträge für Führungszeugnisse, Wehrerfassung, Fundbüro, Schwimmbadkarten, etc.


< Wo die Verbandsgemeinde nicht zuständig ist >

Bestimmt haben Sie viele Themen nicht gefunden, die manche als Schwerpunkt benennen. Bei diesen fehlenden Themen kann, wie oben beschrieben, nur „beratend“ bzw. „bittend“ eingewirkt werden.

Bei vielen Themen möchte ich das auch tun, ich weiß um starke Mitstreiter dabei, möchte aber darauf hinweisen, dass der Einfluss auf diese Themen und deren weiterer Entwicklung begrenzt ist. Bleiben Sie informiert!

< Thema Gesundheit >

Die Verantwortung im Bereich Gesundheit liegt beim entsprechenden Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz, teilweise dem Bezirkstag Pfalz (z.B. Träger Pfalzklinikum) und dem Landkreis.

Das Krankenhaus Bad Bergzabern wird betrieben von der Klinikum Landau-Südliche Weintraße GmbH, eine Gesellschaft, zu 50% im Besitz der Stadt Landau und 50% beim Kreis SÜW.

Kassenärzte unterliegen den Vorgaben der kassenärztlichen Vereinigung. Eine mögliche Niederlassung richtet sich unter anderem nach deren Bedarfsplanung (externer Link zu Details bei der KBV).

Die Gemeindeschwestern plus sind ein Projekt des Landes Rheinland-Pfalz und wird in sechs Landkreisen durchgeführt, auch im Kreis SÜW. Dort sind die Gemeindeschwestern stationiert und die Kontaktdaten auf der Homepage vom Kreis SÜW zu finden. Ziel ist, zur Stabilisierung der Lebenssituation älterer Menschen beizutragen und dadurch eine eventuelle Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern.

Der Einfluss der Verbandsgemeinde im Gesundheitsbereich ist also begrenzt.

Was kann trotzdem getan werden?

Zusammen mit allen Verantwortlichen und unseren französischen Nachbarn möchte ich sprechen, um sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung auch in Zukunft gewährleistet ist. Aufgrund der Demografie werden wohl Herausforderungen in diesem Bereich auf uns zukommen und wir müssen einen Wettbewerb der Regionen untereinander vermeiden. Die Möglichkeiten sind auszuloten.

< Thema Radwege >

Straßen und Wege gehören den Ortsgemeinden, dem Kreis, Land und Bund. Die Verbandsgemeinde ist daran nicht direkt beteiligt, kann aber moderierend einwirken und ist selbstverständlich in die Planungen eingebunden.

Was kann trotzdem getan werden?

Zusammen mit den Ortsgemeinden und der Kreisverwaltung möchte ich ermitteln, wie die Infrastruktur für klimaneutralen Verkehr verbessert werden kann. Gemeint sind hier Radwege und Ladestationen, aber auch der Ausbau von klimaneutralem ÖPNV, Ruftaxis und Mitfahrparkplätzen. Hierzu sollten die Nachbar-VGs und unsere elsässischen Freunde eingebunden werden. Aufgrund der genannten Zuständigkeiten sind Versprechen in diesem Bereich unseriös.

< Thema Bad Bergzabern >

Bad Bergzabern ist eine wunderschöne Stadt, die sich derzeit wieder besser entwickelt, den alten Stand aber noch nicht erreicht hat. Die Fußgängerzone ist leider nicht so umtriebig, wie sich das die Menschen wünschen. Als Zentrum unserer Verbandsgemeinde ist ein attraktives Bad Bergzabern essentiell für die weitere Entwicklung der Region.

Sorgen macht die zunehmende Verschuldung Bad Bergzaberns, die nunmehr ca. 20 Mio Euro beträgt und kontinuierlich steigt. Aufgrund fehlender Mittel ist es schwierig, die Entwicklung der Stadt schneller voranzutreiben.

Zuständig für Bad Bergzabern ist nicht die Verbandsgemeinde, sondern der Stadtbürgermeister, der zusammen mit dem Stadtrat und vielen Aktiven gute Arbeit leistet. Sie wissen am besten, was zu tun ist. Ratschläge von außen sollten mit Bedacht erfolgen.

Was kann trotzdem getan werden?

Priorität hat, dass die Finanzen von Bad Bergzabern verbessert werden, um der Stadt Handlungsspielräume für deren Entwicklung zu ermöglichen. Schnell möglich ist, die Kreisumlage von derzeit 45,5% zu verringern, um die Zahlungen von Bad Bergzabern in Höhe von 3,9 Mio Euro zu reduzieren. Das muss im Kreistag beschlossen werden. Ich werde um Mehrheiten dafür kämpfen, um die Ortsgemeinden zu entlasten.

Das reicht aber noch nicht, um das Minus der Stadt langfristig zu verringern. Hierzu sind weitere Maßnahmen notwendig.

Förderprogramme sind weiter zu beobachten und die erfolgreiche Beantragung zu unterstützen. Hierzu möchte ich eine/n Fördermanager:in ausbilden und benennen, um die Stadt und die anderen Ortsgemeinden dabei zu unterstützen. Zudem sind gewerbesteuerzahlende Betriebe anzulocken durch entsprechende Wirtschaftsförderung und Ausweisung attraktiver, nachhaltiger Gewerbegebiete.

Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, zusammen mit den Verantwortlichen der Stadt, Bad Bergzabern in eine gute Zukunft zu führen.

< Zuständigkeiten Ortsgemeinden >

Die Stadt und die 20 Dörfer sind sehr selbständig, können vieles selbst bestimmen und brauchen oft wenig Absprache mit den anderen.

Sie haben einen eigenen Ortsbürgermeister und Gemeinde- oder Stadträte bzw. Rätinnen, die die Geschicke der Ortsgemeinde leiten. Die Ortsgemeinden haben eine eigenständige finanzielle Ausstattung und finanzieren die Verbandsgemeinde über eine Umlage mit.

Als Gegenleistung erhalten sie Dienstleistungen aus der Verwaltung und geben Verantwortung für einzelne Bereiche ab. Die weitgehende Eigenständigkeit der Ortsgemeinden muss erhalten bleiben, denn sie wissen am besten, was vor Ort gut ist.

Was kann trotzdem getan werden?

Meine Stärke ist, dass ich vermitteln kann. Als Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde möchte ich die Kooperation zwischen der Stadt und den Dörfern und den Nachbarn der Verbandsgemeinde intensivieren. Wir können in vielen Bereichen besser zusammenarbeiten, Wissen und Ressourcen teilen und so effektiver arbeiten.

Die Ortsgemeinden könnten durch gemeinsame Anschaffungen oder Sammelbestellungen auf VG-Ebene Geld sparen oder durch Teilen oder Verleihen von kostenintensiven Maschinen untereinander. Dienstleistungen können koordiniert und gemeinsam genutzt werden.

Förderprogramme von Land, Bund und EU müssen kontinuierlich überwacht und auf mögliche Beantragung geprüft werden. Das gelingt nur, wenn man die Vorhaben in den Ortsgemeinden, die Förderprogramme und die Fördervorhaben der Zukunft kennt. Dafür sollte ein/e Fördermanager:in eingestellt oder ausgebildet werden, um die VG, die Ortsgemeinden und gemeinnützige Organisationen zu beraten.

< Zuständigkeit Kreis SÜW >

Das ist das Wappen des Landkreises SÜW, der viele eigentliche Aufgaben der Gemeinden übernimmt, und die daher nicht zum Aufgabenbereich der Verbandsgemeinde gehören.

Viele der Aufgaben sind aus dem Alltäglichen bekannt. Vieles, mit dem man nur selten zu tun hat, ist oft nicht bekannt.

In der Verwaltungsgliederung des Landkreises SÜW erkennt man dessen Aufgabenbereiche:

  • Büro des Landrates
    Betrifft: Belange für Menschen mit Behinderung, Gleichstellung, ÖPNV, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Kunst und Kultur, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Sport
  • Verwaltungsangelegenheiten und Zentrales
    Betrifft: Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt, Finanzen, Personalverwaltung, IT
  • Soziales
    Betrifft: Sozialhilfe, Demografie
  • Bauen und Umwelt
    Betrifft: Allgemeine Bauverwaltung, Umweltschutz, Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde, Zentrales Gebäudemanagement, Bauaufsicht und Denkmalschutz
  • Wertstoffwirtschaft
    Betrifft: Abfälle, etc.
  • Wirtschaftsförderung
    Betrifft: Verein SÜW e.V., Mittelstandsberatungs- und Betreuungs-GmbH
  • Kommunalaufsicht
    Betrifft: Recht, Kreisrechtsausschuss, Komumunalaufsicht, Zentrale Vergabe- und Bußgeldstelle
  • Veterinärwesen, Landwirtschaft und Weinbau
  • Gesundheit
    Betrifft: Gesundheitsamt, Ärztlicher Dienst, Sozialpsychiatrischer Dienst und Koordinierungsstelle Psychiatrie
  • Sicherheit, Ordnung, Verkehr
    Betrifft: Ausländerrecht und Staatsangehörigkeit, Brand- und Katastrophenschutz, Straßenverkehr und KFz-Zulassungsstelle
  • Jugend und Familie
    Betrifft: Jugendamt und Kinderbetreuung, Soziale Dienste, Amtsvormundschaften, Amtspflegedienste
  • Schulen
    Betrifft: Schulen des Kreises, Kreisvolkshochschule, Kreismusikschule

Damit sollte ein kleiner Einblick in die Verantwortungsbereiche und Möglichkeiten gegeben sein. Ansonsten gerne fragen, ich freue mich! Vielen Dank für das Interesse.


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